Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Bike- und Rollerverleih der Bikewelt Schöneck
AGB, Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln

Liebe Besucher des Bikeparks der Bikewelt Schöneck,
ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bikewelt Schöneck werden hier Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln, den Verleih betreffend, erläutert:

  1. Buchungsbearbeitung/Informationspflichten
    Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
    Zur Sicherstellung des Mietvertrages kann ein Identitätsnachweis verlangt werden. Eine Kopie erfolgt nur mit Einwilligung und wird nach Rückgabe der Mietsache gelöscht. Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Eltern, sowie mindestens eine Ausweiskopie zur Abholung der online reservierten Räder.
  2. Preise/Zahlung
    Alle angegebenen Preise für Endverbraucher sind Endpreise inklusive der jeweils am Tage der Bestellung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Der Buchungspreis ist, sofern nicht vorab bereits erfolgt oder anderweitig vereinbart oder durch eine von uns übersendete Rechnung mit Zahlungsziel, spätestens bei Übernahme der Mietsache im Bikeverleih zu zahlen. Wir sind nicht verpflichtet, die Mietsache zu übergeben, sofern der vereinbarte Mietpreis nicht gezahlt ist.
    Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht fristgemäß nach, so mahnt die Bikewelt die fällige Zahlung unter Fristsetzung an. Erfolgt trotz Mahnung und Fristsetzung keine rechtzeitige Zahlung (Eingang auf dem Bankkonto), ist die Bikewelt berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. In diesem Fall werden die in Punkt 3 dieser AGB geregelten Stornokosten mit Zugang der Rücktrittserklärung fällig.
  3. Storno, Rücktritt
    Der Rücktritt vom Vertrag ist für den Kunden jederzeit möglich. Der Rücktritt ist an die Bike Station zu richten und muss schriftlich (ggf. per Einwurfeinschreiben) erfolgen. Entscheidend ist der Zugang in der Bike Station. Bei wetterbedingter Betriebseinstellung besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits genutzter Mietzeiten. Soweit der Rücktritt nicht auf Gründen höherer Gewalt oder sonstigen Gründen beruht, die von der Bike Station zu vertreten sind, ist diese berechtigt, dem Kunden anstelle des Buchungspreises folgende pauschalierte Rücktrittskosten in Rechnung zu stellen:
    Rücktritt bis 7 Tage vor Ausleihtag: 50% des Verleihpreises
    Rücktritt bis 3 Tage vor Ausleihtag: 75% des Verleihpreises
    Rücktritt am Ausleihtag: 90% des Verleihpreises
    Erscheint der Kunde nicht und hat der Kunde uns auch nicht anderweitig informiert gilt das als Rücktritt vom Vertrag am Ausleihtag.
  4. Übergabe des Fahrzeuges an Dritte
    Der Mieter ist die im Vertrag benannte Person. Grundsätzlich ist nur diese Person zur vertragsgemäßen Nutzung berechtigt. Übergibt der Mieter das Fahrrad/den Roller an Dritte, so haftet er grundsätzlich für Schäden, die an dem Fahrrad/dem Roller durch
    den Dritten verursacht werden. Dies gilt auch für Folgeschäden.
  5. Mietdauer/Übergabe
    Der Mieter ist verpflichtet das Fahrrad/den Roller zur im Mietvertrag vereinbarten Zeit zurückzugeben. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrrades wird ein anteiliger Mietpreis nicht erstattet. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Verleih möglich. Die verlängerte Mietzeit wird nachberechnet und ist bei Abgabe des Rades/des Rollers sofort zu entrichten.
    Die Mietobjekte werden nicht an Personen unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln ausgegeben. Der Gebrauch der Mietsachen unter Einfluss dieser genannten Rauschmittel ist ebenfalls untersagt. Gleiches gilt bei Medikamenten, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.
  6. Haftungsausschluss des Vermieters
    Jeder ist für sich selbst und das Mietfahrrad/den Roller verantwortlich. Mit Unterzeichnung des Verleihvertrages erkennt der Mieter den ordnungsgemäßen und mangelfreien Zustand des Fahrrades/des Rollers an.
    Etwaige Beanstandungen sind schriftlich im Verleihvertrag zu vermerken. Die Bikewelt Schöneck haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  7. Haftung des Mieters
    Mit der Übergabe des Fahrrades /des Rollers geht die Sach-, Haft- und Betriebsgefahr auf den Mieter über. Alle Leihgegenstände sind in einem einwandfreien Zustand zu halten. Der Mieter haftet nach allgemeinen Haftungsregeln, wenn er das Fahrrad / den Roller beschädigt oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht, es gilt das Verursacherprinzip. Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Sprünge außerhalb der vorgesehenen Strecken oder Rennen sind vom Mieter zu tragen. Insbesondere hat der Mieter das Fahrrad/den Roller – abgesehen von Verschmutzungen und Abnutzungen im Rahmen einer üblichen Nutzung – in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadenskosten, wie Sachver-ständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallkosten.
    Für den Verlust oder die irreparable Beschädigung von Ausrüstungsgegenständen gilt folgende pauschale Ersatzpflicht des Kunden:
    im Jahr nach dem Tag der Anschaffung 100 % des Anschaffungspreises
    im 2. Jahr nach dem Tag der Anschaffung 80 % des Anschaffungspreises
    im 3. Jahr nach dem Tag der Anschaffung 60 % des Anschaffungspreises
    im 4. Jahr nach dem Tag der Anschaffung 40 % des Anschaffungspreises
    und ab dem 5. Jahr nach dem Tag der Anschaffung 20 % des Anschaffungspreises
    Als irreparable Beschädigung gilt jede Beschädigung, deren Reparaturkosten die Höhe des Zeitwertes nach vorstehender Berechnung voraussichtlich übersteigt. Dem Kunden bleibt für jeden Fall der pauschalierten Schadensberechnung der Nachweis vorbehalten, dass der Bikewelt Schöneck ein Schaden nicht, oder nicht in der oben genannten Höhe entstanden ist.
  8. Nutzung des Leihfahrrades/des Rollers, Verbote
    Im Bikepark gilt für alle Nutzer eine Helmpflicht. Weitere Schutzausrüstung (z. B. Knie‑, Ellbogen‑ oder Rückenprotektoren) wird dringend empfohlen. Es gelten zusätzlich die AGB und Sicherheitsregeln der Bikewelt Schöneck. Nicht zulässig ist jegliche Zweckentfremdung des Leihfahrrades/des Rollers, bei denen das Fahrrad/der Roller offensichtlich einen Schaden erleiden kann. Ausdrücklich verboten ist die Teilnahme an Rennveranstaltungen (Downhill/Freeride etc.). Es dürfen nur Räder auf öffentlichen Straßen bewegt werden, die der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Die Nutzung der Monsterroller erfolgt ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Strecken der Bikewelt Schöneck sowie auf freigegebenen Wegen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist dabei zwingend einzuhalten. Öffentliche Straßen dürfen mit Monsterrollern nur schiebend passiert werden.
  9. Schäden am Mietobjekt
    Der Mieter hat die Pflicht dem Vermieter aufgetretene Schäden anzuzeigen. Diese werden behoben oder falls erforderlich wird auch ein Ersatzfahrrad / Ersatzroller übergeben. Bei selbstverschuldeten Unfällen haftet grundsätzlich der Mieter für Schäden am Fahrrad/am Roller und daraus entstehenden Folgeschäden. Der Mieter haftet insbesondere für fahrlässig und mutwillig verursachte Schäden, die aus der Verletzung der Mietbedingungen resultieren. Dies schließt auch Folgeschäden ein. Sinngemäß gelten o.g. Bedingungen auch dann, wenn es zu Schäden durch Vorgänge kommt, bei dem mehrere Mieter beteiligt sind, unabhängig davon, ob die Mieter in einer Gruppe sind oder nicht.
    Andere Betriebsstätten als die des Vermieters darf der Mieter zur Reparatur nur mit Einwilligung oder vorheriger Zustimmung des Vermieters beauftragen; anderenfalls trägt der Mieter die Kosten aus der Beauftragung selbst, sowohl evtl. Mehrkosten durch erneute Reparatur. Bei technischen Defekten ist die Nutzung sofort einzustellen und der Verleih zu kontaktieren. Der Mieter haftet für entstandene Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Weitergehender Schadensersatz bleibt davon unberührt.
  10. Diebstahl / Verlust
    Der Mieter haftet grundsätzlich für Diebstahl, da es während der Mietdauer in seiner Kraft liegt das Fahrrad/den Roller entsprechend zu sichern und zu bewachen. Ein Diebstahl ist unverzüglich zu melden, damit die Meldung an die Ordnungsbehörde / Polizei weitergeleitet werden kann. Im Falle eines Diebstahls haftet der Mieter für den entstandenen Schaden gemäß Zeitwert des Fahrrades/der Ausrüstung. Weitergehender Schadensersatz bleibt davon unberührt.
  11. Rückgabe der Mietsachen
    Das Fahrrad / der Roller ist gemäß Mietvertrag vollzählig zurückzugeben. Das Fahrrad/der Roller ist im sauberen Zustand zurückzugeben. Alle Schadensfälle sind uns sofort anzuzeigen.
    Es ist nicht zulässig, Mietmaterial nach Ladenschluss irgendwo abzustellen und beendet nicht den Mietvertrag. Das gemietete Material muss an einen Mitarbeiter der Bike Station übergeben werden. Halbtagesvermietungen bis 13:30 Uhr, Ganztagsvermietungen bis 17:30 Uhr des gleichen Tages, Mehrtagesvermietungen bis 17:30 Uhr des letzten Tages.

  12. Salvatorische Klausel
    Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Regelungen, oder Teile davon, unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. Stand der AGB März 2026.

Betreiber Bikewelt Schöneck:
Dienstleistungs- und Tourismus GmbH Schöneck