Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Bike- und Rollerverleih der Bikewelt Schöneck

AGB´s, Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln

1.  Buchungsbearbeitung/Informationspflichten

Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Bei der Ausgabe der Ausrüstungsgegenstände und Vermietobjekte ist ein geeigneter Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Führerschein etc.) vorzulegen. Mit der Unterschrift erklärt sich der Mieter einverstanden, dass eine Kopie oder ein Foto des Ausweisdokumentes für die Zeit der Ausleihe gespeichert werden darf. Nach vollständiger Rückgabe des Mietobjektes wird die Aufzeichnung vernichtet. Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Eltern, sowie mindestens eine Ausweiskopie zur Abholung der online reservierten Räder.

 

2.    Preise/Zahlung

Alle angegebenen Preise für Endverbraucher sind Endpreise inklusive der jeweils am Tage der Bestellung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Der Buchungspreis ist, sofern nicht vorab bereits erfolgt oder anderweitig vereinbart oder durch eine von uns übersendete Rechnung mit Zahlungsziel, spätestens bei Übernahme der Mietsache im Bikeverleih zu zahlen. Wir sind nicht verpflichtet, die Mietsache zu übergeben, sofern der vereinbarte Mietpreis nicht gezahlt ist.
Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht fristgemäß nach, so mahnt die Bikewelt die fällige Zahlung unter Fristsetzung an. Erfolgt trotz Mahnung und Fristsetzung keine rechtzeitige Zahlung (Eingang auf dem Bankkonto), ist die Bikewelt berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. In diesem Fall werden die in Punkt 3 dieser AGB geregelten Stornokosten mit Zugang der Rücktrittserklärung fällig.

 

3.    Storno, Rücktritt

Der Rücktritt vom Vertrag ist für den Kunden jederzeit möglich. Der Rücktritt ist an die Bike Station zu richten und muss schriftlich (ggf. per Einwurfeinschreiben) erfolgen. Entscheidend ist der Zugang in der Bike Station. Soweit der Rücktritt nicht auf Gründen höherer Gewalt oder sonstigen Gründen beruht, die von der Bike Station zu vertreten sind, ist diese berechtigt, dem Kunden anstelle des Buchungspreises folgende pauschalierte Rücktrittskosten in Rechnung zu stellen:
Rücktritt bis 7 Tage vor Ausleihtag: 50% des Verleihpreises
Rücktritt bis 3 Tage vor Ausleihtag: 75% des Verleihpreises
Rücktritt am Ausleihtag: 90% des Verleihpreises
Erscheint der Kunde nicht und hat der Kunde uns auch nicht anderweitig informiert gilt das als Rücktritt vom Vertrag am Ausleihtag.

 

4.       Übergabe des Fahrzeuges an Dritte

Der Mieter ist die im Vertrag benannte Person. Grundsätzlich ist nur diese Person zur vertragsgemäßen Nutzung berechtigt. Übergibt der Mieter das Fahrrad/den Roller an Dritte, so haftet er grundsätzlich für Schäden, die an dem Fahrrad/dem Roller durch
den Dritten verursacht werden. Dies gilt auch für Folgeschäden.

 

5.    Mietdauer/Übergabe

Der Mieter ist verpflichtet das Fahrrad/den Roller zur im Mietvertrag vereinbarten Zeit zurückzugeben. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrrades wird ein anteiliger Mietpreis nicht erstattet. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Verleih möglich. Die verlängerte Mietzeit wird nachberechnet und ist bei Abgabe des Rades/des Rollers sofort zu entrichten.
Die Vermietobjekte werden nicht an Personen unter Drogen- oder Alkoholeinfluss ausgegeben. Der Gebrauch der Mietsachen unter Drogen- oder Alkoholeinfluss ist untersagt. Gleiches gilt bei Medikamenten, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.

 

6.      Haftungsausschluss des Vermieters

Jeder ist für sich selbst und das Mietfahrrad/den Roller verantwortlich. Mit Unterzeichnung des Verleihvertrages erkennt der Mieter den ordnungsgemäßen und mangelfreien Zustand des Fahrrades/des Rollers an.
Etwaige Beanstandungen sind schriftlich im Verleihvertrag zu vermerken. Die Bikewelt Schöneck ist in keinem Fall haftbar zu machen, Schadensersatz wird in keinem Fall gewährt!

 

7.      Haftung des Mieters

Mit der Übergabe des Fahrrades /des Rollers geht die Sach-, Haft- und Betriebsgefahr auf den Mieter über. Alle Leihgegenstände sind in einem einwandfreien Zustand zu halten. Der Mieter haftet nach allgemeinen Haftungsregeln, wenn er das Fahrrad / den Roller beschädigt oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht, es gilt das Verursacherprinzip. Insbesondere hat der Mieter das Fahrrad/den Roller – abgesehen von Verschmutzungen und Abnutzungen im Rahmen einer üblichen Nutzung – in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat.
Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadenskosten, wie Sachver-ständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallkosten.
Für den Verlust oder die irreparable Beschädigung von Ausrüstungsgegenständen gilt folgende pauschale Ersatzpflicht des Kunden:
im Jahr nach dem Tag der Anschaffung 100 % des Anschaffungspreises
im 2. Jahr nach dem Tag der Anschaffung 80 % des Anschaffungspreises
im 3. Jahr nach dem Tag der Anschaffung 60 % des Anschaffungspreises
im 4. Jahr nach dem Tag der Anschaffung 40 % des Anschaffungspreises
und ab dem 5. Jahr nach dem Tag der Anschaffung 20 % des Anschaffungspreises
Als irreparable Beschädigung gilt jede Beschädigung, deren Reparaturkosten die Höhe des Zeitwertes nach vorstehender Berechnung voraussichtlich übersteigt. Dem Kunden bleibt für jeden Fall der pauschalierten Schadensberechnung der Nachweis vorbehalten, dass der Bikewelt Schöneck ein Schaden nicht, oder nicht in der oben genannten Höhe entstanden ist.

 

8.      Nutzung des Leihfahrrades/des Rollers, Verbote

Nicht zulässig ist jegliche Zweckentfremdung des Leihfahrrades/des Rollers, bei denen das Fahrrad/der Roller offensichtlich einen Schaden erleiden kann. Ausdrücklich verboten ist die Teilnahme an Rennveranstaltungen (Downhill/Freeride etc.). Es dürfen nur Räder/Roller auf öffentlichen Straßen bewegt werden, die der Straßenverkehrsordnung entsprechen.

 

9.    Schäden am Mietobjekt

Der Mieter hat die Pflicht dem Vermieter aufgetretene Schäden anzuzeigen. Diese werden behoben oder falls erforderlich wird auch ein Ersatzfahrrad / Ersatzroller übergeben. Bei selbstverschuldeten Unfällen haftet grundsätzlich der
Mieter für Schäden am Fahrrad/am Roller und daraus entstehenden Folgeschäden. Der Mieter haftet insbesondere für fahrlässig und mutwillig verursachte Schäden, die aus der Verletzung der Mietbedingungen resultieren. Dies schließt auch Folgeschäden ein. Sinngemäß gelten o.g. Bedingungen auch dann, wenn es zu Schäden durch Vorgänge kommt, bei dem mehrere Mieter beteiligt sind, unabhängig davon, ob die Mieter in einer Gruppe sind oder nicht.
Andere Betriebsstätten als die des Vermieters darf der Mieter zur Reparatur nur mit Einwilligung oder vorheriger Zustimmung des Vermieters beauftragen; anderenfalls trägt der Mieter die Kosten aus der Beauftragung selbst, sowohl evtl. Mehrkosten durch erneute Reparatur. Im Falle einer Beschädigung ist eine Vertragsstrafe in voller Höhe des Schadens zu zahlen und das unmittelbar bei Abgabe des Rades. Weitergehender Schadensersatz bleibt davon unberührt.

 

10.  Diebstahl / Verlust

Der Mieter haftet grundsätzlich für Diebstahl, da es während der Mietdauer in seiner Kraft liegt das Fahrrad/den Roller entsprechend zu sichern und zu bewachen. Ein Diebstahl ist unverzüglich zu melden, damit die Meldung an die Ordnungsbehörde / Polizei weitergeleitet werden kann. Im Falle des Diebstahls ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 300,- € zu zahlen. Weitergehender Schadensersatz bleibt davon unberührt.

 

11.   Rückgabe der Mietsachen

Das Fahrrad / der Roller ist gemäß Mietvertrag vollzählig zurückzugeben. Das Fahrrad/der Roller ist im sauberen Zustand zurückzugeben. Alle Schadensfälle sind uns sofort anzuzeigen.
Es ist nicht zulässig, Mietmaterial nach Ladenschluss irgendwo abzustellen und beendet nicht den Mietvertrag. Das gemietete Material muss an einen Mitarbeiter der Bike Station übergeben werden. Halbtagesvermietungen bis 13:30 Uhr, Ganztagsvermietungen bis 17:30 Uhr des gleichen Tages, Mehrtagesvermietungen bis 17:30 Uhr des letzten Tages.

 

12.  Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Regelungen, oder Teile davon, unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. Stand der AGB´s März 2024.



Viel Spaß beim Befahren der Bikepark-Strecken! 

Betreiber Bikepark:
Dienstleistungs- und Tourismus GmbH Schöneck